Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tennishalle des

PP-Hotel Grefrather Hof, Betreiber PP-Hotels UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Grefrather Hof“)

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle des Grefrather Hof, die öffentlichen Bereiche des Hotels inklusive Sanitäranlagen, Umkleideräume, Bewegungsräume und deren Zugänge (im Folgenden „Tennishalle“ genannt) sowie den Parkplatz.

Durch die Buchung und durch das Betreten der öffentlichen Bereiche des Hotels oder der  Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.

§ 2 Buchung/Vermietung von Plätzen

(1) Die Buchung von Abonnements und Einzelstunden ist ausschließlich über das Online-Buchungssystem möglich: tennishalle.grefratherhof.de

(2) Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar. Der Grefrather Hof behält sich das Recht vor, angemietete Plätze zu ändern bzw. für eigene Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vorher informiert wird. In diesem Fall wird der Grefrather Hof die Rückerstattung der Vergütung vornehmen, sofern der Mieter bereits eine Zahlung geleistet hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Grefratherhof behält sich insbesondere vor, vor Beginn der Wintersaison gebuchte Einzelbuchungen für die durchgheende Vermietung an Abospieler zu stornieren.

(3) Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inklusive Licht, Heizung sowie die Benutzung der Sanitär- und Umkleideräume enthalten. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Preis je Zeitstunde und Platz berechnet.

(4) Die Bezahlung sowohl von Abonnements als auch von Einzelstunden erfolgt ausschließlich über die auf der Seite genannten und in der Buchung vereinbarten Zahlungswege. Eine Zahlung auf anderem Wege ist ausgeschlossen. Kosten für eventuelle Rücklastschriften trägt der Mieter.

(5) Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet. Die Stornierung eines Abonnements ist bis spätestens 2 Monate vor Beginn des ersten Spieltages möglich. Abweichende Regelungen können individuell vereinbart werden.

(6) Einzelstunden können bis spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgt die Berechnung in voller Höhe, sofern der Platz nicht anderweitig vermietet wurde.

§ 3 Datenspeicherung

(1) Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.

§ 4 Nutzung der Tennishalle

(1) Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Der Zutritt zu den Plätzen ist nur den jeweils aktiven Spielern in Sportkleidung und mit für Hallenplätze geeigneten Tennisschuhen mit glatter, farbloser Sohle gestattet. Begleitpersonen haben keinen Zutritt zur Halle und den Plätzen. Diese dürfen gerne in unserer Hotelbar mit Bluck auf die Halle warten. 

(3) Das Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.

(4) Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas, Keramik oder anderen zerbrechlichen Materialien sind aus Sicherheitsgründen in der Tennishalle nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen mit Ausnahme von sportspezifischer Nahrung.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist ansonsten auf dem gesamten Betriebsgelände, insbesondere in öffentlichen Räumen, verboten.

(5) Die Tennishalle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden.

Der Mieter des Platzes und jeder Benutzer haftet vollumfänglich für von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem Grefrather Hof unverzüglich schriftlich sowie bildlich dokumentiert anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.

 

§ 5 Hausrecht und Haftung

(1) Der Grefrather Hof, vertreten durch die Geschäftsleitung und beauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, übt das Hausrecht aus. Bei Verletzung dieser AGB und der Hallenordnung ist der Grefrather Hof berechtigt, den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle sowie ein Hausverbot zu verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht. Der Grefrather Hof behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen gesetzlichen Ansprüchen vor.

 

(2) Der Grefrather Hof haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

(3) Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen gleich welcher Art haftet der Grefrather Hof nicht, insofern diese nicht Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern ausdrücklich in Obhut gegeben wurden.  Zurückgebliebene Gegenstände muss der Grefrather Hof nicht aufbewahren.

 

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Hallenordnung unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Mietverträge und der übrigen AGB unberührt. Es gelten solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.

 

Grefrath, 01.07.2020